Ärztehaftpflichtversicherung

Die Ärztehaftpflichtversicherung besteht aus einer Personenschaden-, einer Sachschaden- und einer Vermögensschadenhaftpflicht. Sie ist die zentrale Absicherung der Berufstätigkeit eines Arztes. Für selbstständig tätige Ärzte und Zahnärzte ist sie seit 2010 eine gesetzliche Pflichtversicherung. Für ausschließlich angestellt tätige Ärzte wird der Abschluss einer Arzthaftpflicht empfohlen, ist aber an sich freiwillig.

 

Seit Inkrafttreten der Pflichtversicherung sind einige Inhalte vom Gesetzgeber verpflichtend vorgegeben, wie etwa eine Mindestversicherungssumme von 2 Mio. Euro oder die "unlimitierte Nachdeckung".

 

Wichtige Deckungen und Sonderdeckungen sind insbesondere:
  • Versicherungsschutz bei gerechtfertigten und ungerechtfertigten Forderungen gegen den Arzt
  • Mitversicherung sämtlicher zulässiger Arzttätigkeiten
  • Uneingeschränkte Mitversicherung auch von kosmetischen Behandlungen
  • Mitversicherung der Behandlung von Verwandten
  • Mitversicherung von "Arzt als Zeuge"
  • Handel mit medizinnahen Artikeln
  • Vorwurf der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und der Verschwiegenheitspflicht

 

Die K&S Ärzteberatung ist ein unkomplizierter Problemlöser und beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema.

 

 

Hotline: 07224 / 22 402-0

 

 

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